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Immobilienanzeige

Errichtung einer Beherbergungsstätte (12 Zimmer ) auf dem hinteren Grundstücksteil

Hamburg / Harburg , 21075, Hamburg , Germany

Land 800.000,00 € Aktiv

Preisbewertung

Sehr guter Preis

Basierend auf vergleichbaren Immobilien in der Umgebung

Wertbeeinflussende Faktoren
  • Standort Basispreis: 6.000,00 €/m²
  • Immobilientyp: Land
  • Gebäudealter: 0 Jahre alt
  • Wohnfläche: 400 m²
  • Zusätzliche Merkmale: Parkplatz vorhanden
Die endgültige Bewertung wird durch den Vergleich des Immobilienpreises mit ähnlichen Immobilien in der Umgebung berechnet, unter Berücksichtigung von Lage, Größe, Alter, Typ und zusätzlichen Merkmalen. Die Preise werden regelmäßig anhand von Marktdaten aktualisiert.

Objektbeschreibung

Errichtung einer Beherbergungsstätte (12 Zimmer ) auf dem hinteren Grundstücksteil Art der beantragten Anlage: Gebäudeklasse 4 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 3 Vollgeschoss(e). Nutzungsart: Gewerbe Empfohlene Nutzung: Hotel Erschließung: Erschlossen Bebaubar nach: Bebauungsplan GRZ: 0,80 GFZ: 2,00 Kurzfristig bebaubar: Ja Baugenehmigung: Nein Abriss: Nein Objektbeschreibung: Exposee für die Errichtung einer Beherbergungsstätte in Hamburg Objektbeschreibung: Wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeit zur Errichtung einer Beherbergungsstätte mit insgesamt 12 Betten auf dem hinteren Grundstücksteil anzubieten. Dieses Projekt bietet eine hervorragende Gelegenheit, in die wachsende Branche der Beherbergung zu investieren und von der steigenden Nachfrage nach Unterkünften in der Region zu profitieren. Vorbescheid: Gemäß § 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wurde ein Vorbescheid erteilt, der die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Dieser Vorbescheid ist für eine Dauer von zwei Jahren gültig (§ 73 Abs. 2 HBauO). Verlängerung der Geltungsdauer: Die Geltungsdauer des Vorbescheids kann auf Antrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden (§ 73 Abs. 3 HBauO). Dies bietet Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen, um Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen. genau darzulegen wären). 2. Kann für diese Nutzung und aufgrund des Zimmer-Typs auf eine Barrierefreiheit verzichtet werden, oder kann eine Befreiung hiervon in Aussicht gestellt werden? Ja. Aufgrund des Zimmer-Typs kann auf eine Barrierefreiheit verzichtet werden, da es sich nicht um Wohnen nach § 45 HBauO handelt. 3. Ist eine geschlossene Bauweise zu dem westlichen Nachbargrundstück, wie in den anliegenden Plänen dargestellt und textlich erläutert, bei entsprechender Baulasteintragung zulässig, oder kann alternativ eine Befreiung von den erforderlichen Abstandsflächen in Aussicht gestellt werden? H-WBZ-73-2024 Seite 2 von 4 Ja. Eine geschlossene Bauweiseist, ist, zu dem westlichen Nachbargrundstück, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, zulässig, Im B-Plan ist eine III-geschossigkeit festgesetzt. 4. Ist eine 3-geschossige Bauweise, wie in den anliegenden Plänen dargestellt und textlich erläutert, für eine rückwärtige Bebauung zulässig und wenn ja: Kann in Aussicht gestellt werden? Ja. Eine 3-geschossige Bauweise, ist, wie in den anliegenden Plänen dargestellt und textlich erläutert, für eine rückwärtige Bebauung zulässig. Laut Festsetzungen des B- Planes, ist eine 3- geschossige Bauweise zulässig. Erteilte Befreiungen, Abweichungen, Ausnahmen Lage: Ausstattung: Die geplante Beherbergungsstätte wird über 12 Betten verfügen, die in komfortablen und ansprechenden Zimmern untergebracht sind. Die Gestaltung der Räume wird modern und einladend sein, um den Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu bieten. Fazit: Diese Gelegenheit zur Errichtung einer Beherbergungsstätte in Hamburg stellt eine vielversprechende Investition dar. Nutzen Sie den erteilten Vorbescheid und die Möglichkeit zur Verlängerung, um Ihr Projekt erfolgreich zu realisieren. Für weitere Informationen oder zur Besprechung der nächsten Schritte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! 1. Ist eine rückwärtige Bebauung mit einem Beherbergungsbetrieb (Monteurwohnungen, Micro-Appartements), wie in den anliegenden Plänen dargestellt und textlich erläutert, zulässig und wenn ja: Kann dieser für eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden? Ja. Eine rückwärtige Bebauung kann in Aussicht gestellt werden. Von dem Bauvorhaben ist jedoch ein mehrstämmiger Baum betroffen, der durch die Hamburgische Baumschutzverordnung geschützt ist. Im Baumbestandsplan wird der Abstand zwischen der Baumkrone und dem Neubau mit etwa 2,11m dargestellt. Demnach wird der zu schützende Wurzelbereich von dem geplanten Gebäude nicht tangiert und das Vorhaben somit zulässig (die Verbotstatbestände gelten auch für die Außenanlagen sowie die Bauausführung, welche bei einem zukünftigen Antragsverfahren naturschutzrechtlich Lage: Das Grundstück befindet sich in einer attraktiven Lage, die sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende von Interesse ist. Die gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zu wichtigen Sehenswürdigkeiten und Geschäftszentren machen diese Beherbergungsstätte zu einem idealen Standort. Sonstiges: Hinweis Der Vorbescheid ersetzt nicht die Genehmigung für das Vorhaben und berechtigt nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten (§ 59 Abs. 1 HBauO i.V.m. § 72 a Abs. 1 HBauO) GE; III; g; GRZ 0,8, GFZ 2,0; Baugrenze STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Provision für Käufer: Provision für Käufer 7,14 % inkl. gesetzl. MwSt. vom erzielten Kaufpreis inkl. MwSt.

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Wertbeeinflussende Faktoren

  • Wohnfläche: 400 m²
  • Schlafzimmer: 12
  • Badezimmer: 0
  • Bau Jahr: 2025
  • Energieeffizienzklasse: Projekt Neubau
  • Parkplatz vorhanden: Yes
  • Möbliert: No

Kontaktinformationen